Hinweis:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir telefonische Rechtsauskünfte nur gegenüber uns bekannten Mandanten erteilen. Wir unterhalten keine vertraglichen Beziehungen zu Rechtsschutzversicherungen, was Sie allerdings nicht daran hindern sollte, uns zu konsultieren. Ihr Versicherer ist verpflichtet, Ihnen eine Deckungszusage zu erteilen, wenn Sie einen Anwalt ihrer Wahl in Anspruch nehmen und ihr rechtliches Problem vom Deckungsschutz der Versicherung umfasst ist. Unserer Vergütung liegt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zugrunde (RVG). Kostenfreie Rechtsberatung wird nicht erteilt.