Erbrecht

Erbrecht

Die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Erbrechtes umfasst unter anderem:


  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen jeglicher Art
  • Nachfolgeplanung
  • Poolvertrag
  • Erbschaftsvertrag
  • Erbauseinandersetzungsverfahren
  • Internationales Erbrecht
  • Pflichtteilsrecht


Auch wenn heute die Bindungen an einen Anwalt weniger ausgeprägt sind als noch vor ein paar Jahren, so wurden (schon zur Zeit der Kanzleigründung) die Rechtsgebiete so ausgerichtet, dass zumindest dem Rechtssuchenden die Möglichkeit gegeben werden soll, „seinen Familienanwalt“ zu beauftragen, und zwar in den Gebieten, die für ihn und seine Familie wesentlich sind.


Für den Unternehmer gehört hierzu das Wirtschaftsrecht, für den Arbeitnehmer das Arbeitsrecht und für beide ist auch eine ordentliche rechtliche Betreuung auf dem Gebiet des Erbrechts unverzichtbar.


Nachfolgeregelungen im Unternehmensbereich, eine geordnete Vermögensvorsorge aber auch eine möglichst stressfreie Erbauseinandersetzung sind von grundlegender Bedeutung. Seit einigen Jahren ist die Kanzlei auch auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts tätig, wobei selbst in Amerika lebende Staatsbürger sich nicht scheuen, eine kleine Kanzlei in Deutschland zu beauftragen (Anmerkung: dies gilt im Übrigen auch für den Bereich des Gesellschaftsrechts). Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki ist Mitglied des Mainzer Erbrechtszirkels, dem renommierte Berufskollegen, die schon langjährig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig sind, angehören.


Neben der Vorsorgeplanung unterstützt Sie die Kanzlei auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung.


Sowohl Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki als auch Rechtsanwältin Claudia Karwatzki sind als Testamentsvollstrecker tätig.



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Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne!


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