Informationen gem. § 2 DL-InfoV
Informationen gem. § 2 DL-InfoVRechtsanwältin Claudia Karwatzki und Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki, die Ihnen diese Homepage präsentieren, sind Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland und dort bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz zur Anwaltschaft zugelassen.
Rechtsanwältin Claudia Karwatzki ist selbstständige Rechtsanwältin und befindet sich in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Justizrat Volker C. Karwatzki, der ebenfalls selbstständiger Rechtsanwalt ist.
Justizrat Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki ist seit 2. April 1976 Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz
(Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30335-0, FAX: 0261 30335-2266, http://www.rakko.de/ Email: info@rakko.de).
Die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen, wurde Justizrat Volker C. Karwatzki 1994 verliehen.
Rechtsanwältin Claudia Karwatzki ist seit 27. Oktober 1989 Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz
(Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30335-0, FAX: 0261 30335-2266, http://www.rakko.de/ Email: info@rakko.de).
Die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen, wurde Rechtsanwältin Claudia Karwatzki am 16.10.1998 verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen
Berufsrechtliche Regelungen sind alle rechtlich verbindlichen Normen, insbesondere Gesetze und Satzungen, die die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes oder die Führung des Titels sowie ggf. die berufsspezifischen Pflichten der Berufsangehörigen regeln.
Dies sind für Rechtsanwältin Claudia Karwatzki sowie den Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki:
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts wird weiterhin bestimmt und geprägt von folgenden Vorschriften:
Sie finden alle berufsrechtlichen Vorschriften im Internetangebot der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de/seiten/06.php.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältin Claudia Karwatzki unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Hauptvertretung
Schüllergasse 2
56566 Neuwied
Justizrat Volker C. Karwatzki unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Hauptvertretung
Schüllergasse 2
56566 Neuwied
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV (V.i.S.d.P.):
Justizrat Volker C. Karwatzki, Grundstraße 90, 55218 Ingelheim
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Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Hinweise zum Haftungsausschluss sich ausdrücklich auch beziehen bzw. sinngemäß erstrecken auf die Entscheidung des OLG Köln vom 28.05.2002, Az.: 15 U 221/01, soweit die dortigen Entscheidungsgründe im weitesten Sinne für die Inhalte dieser Homepage angewandt werden könn(t)en.
Wir weisen auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – hin.
Rechtsberatung
Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, wenden Sie sich an uns oder einen anderen Kollegen Ihrer Wahl. Durch die Zusendung bzw. Entgegennahme einer E-Mail entsteht kein Mandatsverhältnis, es sei denn, dass wir die Annahme eines uns per E-Mail angetragenen Mandats ausdrücklich, und zwar schriftlich, bestätigen.
Sonstiges
Sämtliche Inhalte dieser Homepage stellen lediglich allgemeine Informationen dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird. Die Darstellung der in dieser Homepage enthaltenen Informationen ist keine Rechtsberatung.
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Anmerkung von Rechtsanwalt Justizrat Volker C. Karwatzki:
Seit mehr als dreißig Jahren kam der rechtsuchende Bürger auch ohne diese Informationen aus. So ist es den Menschen bekannt, dass Rechtsanwälte nun einmal zum Zwecke der Ausübung eines freien Berufes zugelassen werden müssen. Auch wenn manchmal der wohl irrtümliche Eindruck erzeugt wird, Rechtsanwälte arbeiten ohne Vergütung (Rechtsrat kostenfrei), erfolgt die Ausübung dieses Berufes im Regelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts. Da die Zeiten des Tauschhandels längstens vorüber sind, verlangt der ordentliche Rechtsanwalt auch die ihm gebührende Vergütung. Dass es hierzu entsprechende Rechtsgrundlagen gibt, dürfte zur Allgemeinbildung gehören.
Rechtsanwalt kann nur werden, wer nachweist, dass er haftpflichtversichert ist. Von daher erfolgt eine gewissenhafte Prüfung durch die jeweiligen Kammern. Auch hat der Geschädigte keine unmittelbaren Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer. Vielmehr ist er dazu angehalten, etwaige Ansprüche unmittelbar gegen den Anwalt/gegen die Anwältin geltend zu machen.
Mit anderen Worten: Die notwendigen Hinweise zeigen, dass entweder der Staat /EU von ungebildeten Bürgern ausgeht, oder aber unser Bildungssystem notleidend geworden ist. Wen wundert es, wenn der Staat nicht mehr von denkenden und damit zugleich auch wissenden Bürgern ausgeht, sondern dem Bürger die Funktion des „Verbrauchens“ zuweist. So erklärt sich, warum jener, der nicht „Unternehmer“ ist, gesetzlich als „Verbraucher“ tituliert wird, § 13 BGB.
Ich persönlich wünsche mir Mandanten, die wissen was sie wollen und die es nicht notwendig haben, sich Selbstverständlichkeiten „vorkauen“ zu lassen. Auch sehe ich den Rechtssuchenden, der nicht Unternehmer ist, nicht als „Verbraucher“ an.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.
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