Familienrecht

Familienrecht

Unsere Dienstleistung umfasst nachfolgende Bereiche:


  • Trennung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Partnerschaft und der Partnerschaftsvertrag
  • Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung
  • Ehelicher Güterstand (Zugewinn, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt
  • Kindschaftsrecht
  • Ehescheidung
  • Ehen mit Auslandsbezug


Das Dienstleistungsangebot ist zunächst darauf gerichtet, aufgrund einer vorzeitigen eingehenden Beratung und Gestaltung spätere denkbare Konflikte in Partnerschaft und Ehe sowie Familie zu vermeiden. Insoweit ist die rechtzeitige Konsultation, wenn sie auch mit Kosten verbunden ist, die preislich günstigere Variante im Verhältnis zu den Kostenbelastungen, die entstehen, wenn es in der Partnerschaft kriselt, eine Auseinandersetzung oder Ehescheidung sich anbahnt oder vollzogen wird. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung, der vorbeugenden Lösung denkbarer späterer Konflikte.


Ehescheidung und das Auseinandergehen von Partnerschaften gehören zu den schwierigen Bereichen unseres Lebens.


Sie benötigen nicht nur eine gute formale und korrekte rechtliche Beratung, sondern auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Gerade familienrechtliche Bezüge sind es, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant erfordern. Ein erhöhtes Vertrauen lässt sich dann leichter aufbauen, wenn aufgrund einer jahrelangen Praxis und einer konstanten Fortbildung die fachliche Kompetenz des Anwalts die Grundlage der Beratung darstellt.



Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne!


Share by: