Neues aus der Kanzlei

Coronavirus

Neues aus der Kanzlei



Zum Thema Coronavirus und Kanzleibesuch


Sie brauchen auf Besuche unserer Kanzlei auch in diesen Zeiten nicht zu verzichten, soweit es zu keinen gesetzlich zwingenden Beschränkungen kommt, über die wir Sie umgehend unterrichten.

 

Unsere Termine sind so gelegt, dass Sie im Wartebereich alleine sind. Wir planen für jeden Mandanten 1 Stunde. Wir haben getrennte Wartebereiche.  Die Besprechungstische verfügen über eine ausreichende Breite, so dass auch insoweit einer Virenübertragung vorgebeugt wird. Im Erdgeschoss haben wir den ansonsten 35 erfassenden Raum so gestaltet, dass problemlos Verhandlungen bis zu 4 Personen geführt werden können. Sie müssen keinen Türgriff betätigen. Unsere Sanitäranlagen werden regelmäßig desinfiziert, um auch für Ihre Sicherheit Sorge zu tragen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine Personen empfangen, die erkältet sind. Wir behalten uns vor, vor dem Betreten der Kanzlei Fieber zu messen.

 

Es gibt Alternativen, die wir zwar schon viele Jahre anbieten, von denen bislang nur selten Gebrauch gemacht wurde, sieht man einmal von der Webakte ab:

 

Viele Menschen haben ein Smartphone. Sie verfügen über einen Internetzugang und können auch damit umgehen. Ich bin erstaunt, dass eine große Mehrheit unserer älteren Mandanten diese Dinge genauso nutzt, wie ein Großteil der jüngeren Klientel.

 

Schon über viele Jahre bringen wir unseren Mandanten die Nutzung der Webakte näher, die insbesondere dann gerne angenommen wird, wenn diese nicht im Umkreis von Ingelheim leben. Bei Unternehmen hat sich diese Nutzung schon lange etabliert. Dort wird in der Regel das Führen einer Webakte vorgesetzt. 

 

Infolge der Maßnahmen „rund um  Coronavirus“ bieten wir Ihnen an, anstelle des Besuches in unserer Kanzlei unsere Möglichkeit zu einer Videokonferenz zu nutzen. Der gesicherte reine Datenaustausch kann auch ohne Nutzung einer Webakte über Tresorit erfolgen, einem „Ende-zu-Ende verschlüsselten Cloudspeicher“. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten. 

 

Bleiben Sie bei bester Gesundheit und genießen Sie Ihren Alltag. Rechtliches überlassen Sie uns.

 

Ihr

Justizrat Volker C. Karwatzki

Rechtsanwalt




Januar 2020

Seminar „Low Performer“


In diesem Jahr beabsichtigen wir, ein Seminar zum Thema „Low Performer“ durchzuführen. Wir stellten uns dies so vor, dass wir gemeinsam mit einem Arbeitspsychologen und Ihnen die Problematik der Schlecht- und Minderleistung einzelner Arbeitnehmer sowie die Steuerungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zu erörtern. Wir haben einen zeitlichen Rahmen von vier Stunden vorgesehen. Da die Vorbereitung recht umfangreich ist, wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns mitteilen, ob ein grundsätzliches Interesse an der Teilnahme besteht. Wir werden das Seminar voraussichtlich in der zweiten Oktoberwoche 2020 in unserer Bibliothek durchführen. Die Teilnahme wäre auf 15 Personen beschränkt. 


Sollte Interesse bestehen, so bitten wir Sie, dies uns per E-Mail bis zum 31.März 2020 mitzuteilen.




Webakte

 

Nachdem wir schon seit vielen Jahren für den Datenaustausch mit Unternehmen die Webakte nutzen, zeigt die vergangene Testphase, dass unsere Mandanten den Vorzug der Webakte zu schätzen wissen, zumal der Datenschutz in weit besserem Umfang gewährleistet ist, als würde der übliche Post- oder gar E-Mail- Weg beschritten werden. Mittlerweile stimmen 87 % der Mandanten der Führung des Mandats per Webakte zu. Natürlich müssen Sie nicht die Vorteile einer solchen Aktenführung nutzen, gerne können wir es bei der bisherigen Kommunikation benutzen. Die Vorteile der Webakte stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.



Apps


Auf dem Markt gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Apps, die im Verbraucherrecht die Durchsetzung Ihrer Rechte erleichtern und kostengünstig sind. Wir halten dies für eine richtige Entwicklung, da auf diese Weise die anwaltliche Dienstleistung auf das beschränkt werden kann, was individuelle Rechtsberatung ausmacht. Das Massengeschäft raubt Zeit und lässt für anspruchsvolle Auseinandersetzungen keinen Raum. Die Verfahren in allen Rechtsbereichen werden immer komplexer und verlangen einen weit größeren zeitlichen Aufwand als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Ob mit der „Vertiefung der Rechtsgebiet“, dem Suchen nach immer neuen juristischen Spitzfindigkeiten allerdings mehr Rechtssicherheit verbunden ist, erscheint fraglich. Das schon immer ausufernde Steuerrecht hat aufgezeigt, was auch auf anderen Rechtsgebieten machbar erscheint. Von daher stehen wir der zunehmenden Digitalisierung sehr positiv gegenüber und freuen uns auf den Erfolg, den die jungen Unternehmen sich erarbeitet haben. Wir nehmen uns die Zeit, die zur sorgfältigen Bearbeitung Ihrer individuellen Angelegenheit erforderlich ist und die wir auch benötigen, um mit Freude „Ihren Fall zu lösen“.

 

Bis zum nächsten Mal

Ihr

JR. Volker C. Karwatzki

Rechtsanwalt





Nachrichten


Die Kanzlei hat sich verkleinert. Herr Kollege Rechtsanwalt Per Mayer scheidet aus der Partnergesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2019 aus und steht ab sofort nicht mehr zur Verfügung. 

 

Somit wenden wir uns von den Gebieten des Straf- und Verwaltungsrechts ab und kehren zu dem zurück, was die Kanzlei bekannt gemacht hat: die Rechtsgebiete sowie die präzise und zeitgerechte Arbeitsweise der Rechtsanwälte Claudia und Volker C. Karwatzki. 

 

Frau Rechtsanwältin Claudia Karwatzki sowie Herr Rechtsanwalt Justizrat Volker C. Karwatzki stehen Ihnen nach wie vor auf den Rechtsgebieten:

 

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht (einschließlich Unternehmensnachfolge)
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht

 

beratend und vertretend zur Verfügung. 

 



Was zeichnet uns aus?

 

  • Individuelle Beratung durch Fachanwälte;
  • rasche Reaktionszeiten der vorgenannten Rechtsanwälte (Claudia Karwatzki, Volker C. Karwatzki)
  • faire Beratung, da wir eine gerichtliche Auseinandersetzung nur als letztes Mittel zur Sicherung Ihrer Rechte führen werden;
  • ständige Fortbildung, sodass Sie sicher sein können, von Rechtsanwälten beraten zu werden, deren Rechtskenntnisse auf dem neuesten Stand sind.

 

Unser Internetauftritt wird augenblicklich im Hinblick auf die personelle Änderung mit Wirkung zum 31.12.2019 neu gestaltet.

 

Auf neue Dinge wollen wir Sie vorbereiten:

 

Wir werden die Kanzlei 2020 um weitere Fachanwälte vergrößern. Näheres hierzu erfahren Sie in Bälde. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 




Law-Tec


Industrie 4.0, Arbeit 4.0,Law-Tec etc. sind Schlagworte, denen wir in jüngster Zeit immer wieder begegnen. Dahinter verbergen sich revolutionäre Veränderungen, die im Wesentlichen auf dem Fortschritt der digitalen Technik und den damit verbundenen Besonderheiten beruhen.


Karwatzki Rechtsanwälte gehörte und gehört zu den Kanzleien, die im Interesse ihrer Mandanten die Vorteile der sogenannten „digitalen Welt“ nutzt. Der Kanzleigründer, Justizrat Volker C. Karwatzki, war einer der ersten Anwälte, die bereits zu Beginn der 90er Jahre eine anwaltliche Internetseite veröffentlichte, die auch in der juristischen Fachpresse positiven Zuspruch erfuhr.


Zugriff auf die Datenbank von juris hat die Kanzlei bereits seit 1985, somit zu einem Zeitpunkt, wo die Nutzung digitaler Möglichkeiten nur von einem kleinen Kreis der Interessenten erfolgte. Eine interessante Alternative zur Erweiterung des Mandantenkreises, aber auch zur verbesserten Kommunikation lieferte in den frühen neunziger Jahren ein Unternehmen, das interessierten Anwälten es ermöglichte, ein digitales Büro zu unterhalten. Über die entsprechende Technik konnte der Mandant nicht nur anrufen, sondern auch mittels Videokonferenz mit dem Anwalt verhandeln. Leider wurde der Anbieter insolvent. Diese sehr gute Idee verschwand für einige Zeit.


Sehr früh hat die Kanzlei die Möglichkeiten einer sogenannten Webakte (elektronische Akte) genutzt, auf die der Mandant unabhängig von seinem Wohnort zugreifen konnte. Da etliche Auftraggeber unserer Kanzlei überregional ansässig sind, wurde diese Möglichkeit der Kommunikation gerne genutzt. Doch auch hier zeigte sich sehr schnell, dass die ersten Anbieter am Markt sich zurückzogen, mit der Folge, dass diese Möglichkeit des Datenaustausches – zum Glück nur für vorübergehende Zeit – nicht mehr genutzt werden konnte.


Nun stehen wir vor einer angeblich neuen Herausforderung, die natürlich auch einen „neuen Namen“ braucht. Es geht um Law-Tec, was nichts Anderes meint, als die Nutzung unserer digitalen Welt im anwaltlichen Umfeld.


Man könnte sagen, „alter Wein in neuen Schläuchen“. Allerdings besteht die „neue Besonderheit“ darin, dass in der Tat noch vor einigen Jahren die Ausstattung der Mandanten mit entsprechender Hard- und Software nicht gewährleistet war und zwischenzeitlich auf diesem Gebiet ordentlich nachgerüstet wurde. Dies führt dazu, dass die digitale Kommunikation vereinfacht aber auch preislich wesentlich günstiger erfolgen kann.


Um diesen Fortschritt in der Kommunikation nicht nur zu erhalten, sondern künftig auch auszuweiten, bedarf es Ihrer Anregungen, Ihrer Mitwirkung. Wir fragen Sie:


„Was erwarten Sie von Ihrem Anwalt? Wie soll sich aus ihrer Sicht künftig die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt gestalten?“


Mit diesem wichtigen Thema möchten wir uns in den folgenden Monaten befassen und sind dabei natürlich auf Ihre Mitwirkung, auf Ihre Vorschläge, auf Ihren Rat angewiesen.


Wir laden Sie ein, uns Vorschläge zu unterbreiten. Wir sammeln diese und werden


nach Ablauf des 30.11.2017


Ihnen eine Veranstaltung anbieten, an der alle, die entsprechende Ideen unterbreitet haben, teilnehmen. Wir werden dies mit einer Podiumsdiskussion verbinden mit dem Ziel, Ihren Vorstellungen entsprechend, die Rechtsanwaltskanzlei Karwatzki auch für die nächsten Jahre zu Ihrem


modernen Law-Tec Partner gestalten.


Einen kleinen Katalog möglicher Ideen und Vorschläge könnte sich dabei mit folgenden Themen befassen, der natürlich nicht abschließend ist, sondern nur eine Hilfestellung leisten soll. Über jeden Vorschlag freuen wir uns!


  • Wie stellen sich die erste Kontaktaufnahme vor (persönliches Erstgespräch, digitale Kommunikation?)
  • Wie sehen Sie Ihren Anwalt (Familienanwalt, Firmenanwalt, Helfer in allen rechtlichen Lebenslagen?),
  • Wird der Anwalt Ihren Vorstellungen gerecht? Wenn nein, was könnte verbessert werden?
  • Welche Vorschläge haben Sie bezüglich des Wartezimmers? Was sollte unbedingt vorhanden sein bzw. angeboten werden?
  • Was würden Sie in der anwaltlichen Kommunikation verbessern wollen?
  • Würden Sie Telefonkonferenzen und Videokonferenzen anstelle eines persönlichen Meetings bevorzugen?
  • Ziehen Sie es vor, die anwaltliche Kommunikation in Briefform zu führen oder würden Sie die Vorteile einer Webakte (jederzeitige Zugriff, vereinfachter Datenaustausch, kein aufbewahren von Papier, Platzvorteile) bevorzugen?
  • Haben Sie Vorschläge, wie künftig anwaltliche Dienstleistung vergütet werden soll?


Bitte beteiligen Sie sich an dieser Aktion, die gerne per E-Mail oder Brief erfolgen kann. Ihre Zuschriften richten Sie bitte an:


Rechtsanwälte Karwatzki, PG, Grundstraße 90, 55218 Ingelheim


Stichwort: Law-Tec.


Über die weitere Entwicklung unterrichten wir Sie auf dieser Seite.






Neues im Jahr 2016



Im Februar haben wir unseren Personalbestand um eine Mitarbeiterin (Rechtsanwaltsfachangestellte) erhöht. Dies wurde notwendig, da wir in den Bereichen Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht aber auch im Bereich der Immobilien, sowie des Strafrechts einen erhöhten Zuspruch erfahren. Sicherlich beruht dies darauf, dass unsere Mandanten vermehrt auf die Erfahrung des Anwalts setzen, der bereits langjährig auf diesen Rechtsgebieten tätig ist. Da wir ständig - und zwar über die gesetzliche Pflicht hinausgehend - Fortbildung betreiben und somit der Rechtsuchende sicher sein kann, dass wir ihm die neueste Rechtsprechung aber auf die neuesten Rechtsmeinungen im konkreten Fall präsentieren (Anmerkung: dies halten wir für eine Selbstverständlichkeit), wird der Erfolg der Beratung nicht zuletzt geprägt durch das langjährig erworbene Wissen um die sinnvollste taktische Behandlung der angetragenen Angelegenheit. Dabei geht es nicht nur um hervorragende Rechtskenntnisse, sondern um die erfolgreiche praktische Umsetzung.


Auch 2016 bleiben wir unserem Grundsatz treu, dass wir unseren Mandanten klipp und klar erklären, was machbar bzw. was nicht durchsetzbar ist. Das mag für manche rechtssuchenden nicht schön sein, seit nunmehr 40 Jahren profitieren wir von der offenen und ehrlichen Weise dieser Art von rechtlicher Beratung.


Rechtsanwalt Justizrat Volker C. Karwatzki wird 2016 sein rechtliches Angebot erweitern. Neben der Beratung mittelständischer Unternehmen werden hiervon Menschen profitieren, die zu den Älteren dieser Gesellschaft zählen dürfen. Das rechtliche Umfeld dieser Generation ist recht komplex. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Vermögensnachfolge, sondern auch um die eigene Stellung innerhalb der Gesellschaft. Es seien nur einige Beispiele hierzu genannt: Generalvollmacht, Pflegeverträge, Heimverträge, Vorsorgevollmachten und vieles mehr. Das Angebot ist vielfältig. Machen Sie davon Gebrauch und treten Sie ein in den Kreis der Generation, die im Alter den Fortschritt sieht!


Wir freuen uns darauf, Sie auch im Jahre 2016 umfassend rechtlich betreuen zu dürfen. Sie dürfen versichert sein, dass wir uns Ihrem Anliegen zügig und natürlich mit entsprechender fachlicher Qualifikation sowie dem Einsatz unserer Erfahrung vertreten.


Ihre juristischen Berater
Justizrat Volker C. Karwatzki
Claudia Karwatzki





Presseauszüge


Die Regionalinitiative milder Westen ist ein Netzwerk, das sich aus Kommunen, Landkreisen, Sparkassen, Unternehmen und Freiberuflern zusammensetzt. Der Initiative sind ca. 205 Mitglieder angeschlossen. Nachdem das erste Innovationsforum bei iCAS AG ein großer Erfolg war, fand am 04.05.2010 ein zweites Innovationsforum statt, das sich mit dem interessanten Thema Motivation und Arbeitsrecht befasste. Die Veranstaltung fand großes Interesse. Einzelheiten finden Sie unter: www.milder-westen.de






Veröffentlichungen RA. Volker C. Karwatzki 2011/2012


Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki hat sich in der Schriftenreihe Erbrecht effektiv, die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde eV im IWW Institut erscheint, mit nachfolgendem Themen befasst:


  • Interessenkollision bei der Annahme erbrechtlicher Mandate, Dezember 2011, Seite 213 ff.;
  • Interessenkollision bei Vertretung einer Miterbengemeinschaft, März 2012, Seite 51 ff.;
  • Teilauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Gesamtauseinandersetzung, April 2012 Seite 67 ff.;
  • Interessenkollision bei der Vertretung mehrerer Pflichtteilberechtigter;
  • Interessenkollision bei Kanzleiwechsel, Juni 2012, Seite 107 ff.;
  • Interessenkollision beim Ehegattentestament, Juli 2012, Seite 124 ff.





Rechtschutzversicherungen


In jüngster Zeit werden zunehmend Versicherungsnehmer auf eine "Kostenlose Hotline" zur Rechtsberatung verwiesen. Die damit gemachten Erfahrungen unserer Mandanten sind bislang nicht gerade positiv. Die Auskünfte sind oberflächlich, auch inhaltliche Mängel sind zu verzeichnen.


Schon der Hinweis auf eine "kostenlose telefonische Beratung" lässt Bedenken aufkommen. So leisten Sie Ihren Versicherungsbeitrag und nehmen das Angebot des Versicherers an. Gehört diese "kostenlose Telefonberatung" zum Leistungspaket, so ist sie letztlich bezahlt und nicht mehr kostenlos.


Anwälte leben nun einmal von der Vergütung. Sie können es sich nicht leisten, kostenlos Rechtsrat zu erteilen. Die Gefahr einer oberflächlichen oder gar fehlerhaften Rechtsberatung wird zumindest dann erhöht, erhält der Anwalt nicht den gerechten Lohn, wie er auf der Grundlage des RVG zu entrichten wäre. Die Fülle rechtlicher Probleme ist in der Regel einer fernmündlichen Beratung nicht zugänglich.


Wir schlagen vor:
Suchen Sie dann persönlich einen Anwalt oder eine Anwältin auf, wenn die Beurteilung einer Rechtslage für Sie wirklich wichtig ist. Stellen Sie sich dabei vor, Sie wären nicht rechtsschutzversichert und fragen Sie sich, ob Sie auch dann anwaltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen würden. Verneinen Sie diese Frage, so ist Ihr rechtliches Problem weniger bedeutsam und lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit durch eine Internetrecherche lösen. Benötigen Sie einen Anwalt, dann wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens und nicht den, der das Vertrauen Ihres Rechtsschutzversichert genießt.


Kennen Sie keinen Anwalt, so fragen Sie im Verwandten- oder Bekanntenkreis nach. Empfehlungen sind besser als werbliche Aussagen.






Fachanwalt, geht es auch ohne?

Das fiktive Interview
Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki zur Fachanwaltschaft


Frage: Ich möchte mich mit Ihnen heute über Fachanwaltschaften unterhalten. Sie geben in ihrem Briefkopf an, dass sie unter anderem als Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht betreiben. Lediglich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts führen Sie die Fachanwaltsbezeichnung. Darum sind sie nicht auch auf dem Gebiet des Erb- und Gesellschaftsrechts Fachanwalt?

Antwort:
 Neben dem Arbeitsrecht habe ich bereits während meines Studiums drei Rechtsgebiete vertiefend betrieben, wozu neben dem Arbeitsrecht das von Ihnen benannte Erb- und Gesellschaftsrecht gehörten. Es war von Anfang an meine Absicht, beruflich mich auf diese Rechtsgebiete im Wesentlichen zu beschränken. Diese drei Gebiete sind in besonderer Weise gerade für familiengeführte Unternehmen von Bedeutung und gehören nach meiner Überzeugung auch recht eng zusammen. So macht es keinen Sinn, beispielsweise über gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen nachzudenken, ohne nicht vertiefende Kenntnisse im Erbrecht zu haben. Zur Problemlösung brauche ich einen und nicht eine Vielzahl von Anwälten. Oder nehmen Sie an weiteres Beispiel: ich möchte mein Unternehmen veräußern. Jetzt sind sie nicht nur im Bereich des Gesellschaftsrechts, sondern müssen auch die arbeitsrechtlichen Bezüge herstellen. An diesen Beispielen, die sich beliebig fortsetzen lassen, sehen Sie, dass die Konzentration auf Einfachheit vom Grunde her nach meiner Überzeugung schädlich ist. Sie brauchen dann immer noch einen Anwalt, den Sie ergänzend konsultieren müssen.


Die Erfahrung, die ich auf den genannten Rechtsgebieten gesammelt habe, geht weit über das hinaus, was der Fachanwalt, der kurze Zeit nach Zulassung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen berechtigt ist, zu bieten hat.


Die Fachanwaltschaft dient dazu, die Grundlagen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet zu schaffen und deren Kenntnis nachzuweisen und aufrechtzuerhalten. Nicht jeder der Fachanwälte ist der auf seinem Gebiet erfahrene Berufskollege.


Auch ich nehme an den vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen der von mir betreuten Fachgebiete teil, wobei im Regelfall die gesetzlich vorgegebene Stundenzahl überschritten wird.


Als Rechtsanwalt bevorzugt man Mandanten, die aufgrund einer Empfehlung den Anwalt aufsuchen. Wer mich, meine Kenntnisse und Fähigkeiten sowie meine Arbeitsweise kennt, kommt gerne, auch wenn ich die Fachanwaltsbezeichnung nur auf dem Gebiet des Arbeitsrechts führe, bleiben kann.


Frage: Ist es für den rechtssuchenden Bürger egal, ob er einen Fachanwalt oder lediglich einen solchen, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf diesem Gebiet hat, beauftragt?


Antwort: Da lassen sich keine allgemeinen Empfehlungen geben. Für mich ist entscheidend, dass der Anwalt das Gebiet, in dem er tätig ist, beherrscht. Welche berufliche Bezeichnung er dabei führt, ist irrelevant. Entscheidend sind die wirklichen Kenntnisse und Fähigkeiten und dabei insbesondere die berufliche Erfahrung. Der Mandant will mehr wissen als das, was er sich bei entsprechendem Zeitaufwand aus dem Internet heraussuchen kann. Er benötigt Kreativität, Ideenreichtum und eine hohe fachliche Kompetenz. Diese Dinge sind unabhängig davon, ob ich mich als Fachanwalt bezeichnen darf oder nicht.


Möchte ich mich über rechtliche Fragen aus einem Fachgebiet beraten lassen und sind die Antworten nichts anderes als das, was man an Fakten erlernen kann, so ist ein Fachanwalt sicherlich eine gute Adresse. Gleiches kann für den Berufskollegen gelten, der dieses Fachgebiet als Tätigkeitsschwerpunkt betreibt. Benötige ich mehr als reine Information, so zum Beispiel eine vertragliche Gestaltung, so dürfte die berufliche Erfahrung für die Auswahl des Anwalts entscheidend sein.


Ist der Rechtsanwalt auf dem Fachgebiet seit vielen Jahren tätig, bildet er sich entsprechend fort und weist dies nach, so spielt es keine Rolle, ob er die Bezeichnung „Fachanwalt“ führt oder lediglich das Gebiet als „Tätigkeitsschwerpunkt“ bezeichnet.


Es gibt Rechtsanwälte, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt merkwürdigerweise häufig verändern. Infolgedessen kann natürlich der rechtssuchende Bürger im Falle der Beauftragung eines Fachanwalts davon ausgehen, dass dieser wenigstens über die Kernkompetenz verfügt. Von daher ist immer Vorsicht geboten, wenn ein Fachgebiet als Tätigkeitsschwerpunkt bezeichnet wird. Der rechtssuchende tut gut daran, nachzufragen worauf diese Angaben „Tätigkeitsschwerpunkt“ beruhen.


Zusammenfassend kann man festhalten, dass die Fachanwaltsbezeichnung eine gewisse Sicherheit bietet, aber kein Garant dafür ist, dass damit eine erhöhte Qualität einhergeht.


Volker C. Karwatzki
Rechtsanwalt


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Jur-Update - Die Grundüberlegung:



Für Ihr Unternehmen ist es selbstverständlich, in kurzfristigen Abständen mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer steuerlich relevante Vorgänge in Ihrem Unternehmen zu erörtern und diese mit den steuerlichen Neuerungen abzustimmen. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aufgrund der sich ständig ändernden steuerrechtlichen Situation und der damit einhergehenden Verpflichtung zum Steuerrechtsmäßigen Verhalten.

Noch vor wenigen Jahren konnten sich Ihr Unternehmen darauf verlassen, dass die
Kenntnis von den übrigen gesetzlichen Erneuerungen, die andere Rechtsgebiete als das Steuerrecht betreffen, keiner ständigen Aktualisierung bedürfen. Diese Zeiten haben sich indes geändert.

Das Schuldrecht hat sich seit 01.01.2002 im Hinblick auf EU-Richtlinien grundlegend geändert. Das Arbeitsrecht erfährt durch den Wegfall der sogenannten Bereichsausnahme, den Regelungen zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Erweiterung der Arbeitgeberpflichten im Rahmen von § 613a BGB- um nur wenige Beispiele zu nennen erhebliche Veränderung. Gleiches gilt für das Handels- und Gesellschaftsrecht.

In vielen Fällen verändern gesetzliche Neuregelung Ihr Vertragskonzept, schaffen Risiken im Falle nicht rechtzeitiger Umsetzung. Man greift auf Altbewährtes zurück in Unkenntnis dessen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen längstens geändert haben. Für Unternehmen kann ein nicht rechtzeitig erkannter rechtlicher Anpassungsprozess zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.



Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki zum Justizrat ernannt

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer hat am 10. September 2014 Herrn Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki als Anerkennung besonderer Verdienste um die Rechtspflege zum Justizrat ernannt.