Was war die Triebfeder des Handelns?
Warum wird man bei dieser sehr positiven Ausgangssituation „Dorfanwalt“? Nun, da ist zum einen die persönliche Unabhängigkeit zu nennen. Man braucht sich nicht wie in einer „Lawfirm“ hochzuarbeiten, mit Kolleginnen oder Kollegen zu rivalisieren, einen Seniorpartner anzuhimmeln und ständig in einer gewissen Uniformität aufzutreten. Man ist seines eigenen Glückes Schmied und nicht auf das Wohlwollen anderer angewiesen.
Natürlich hat dies auch Nachteile. Man muss hart arbeiten, um als Rechtsanwalt in einer Einzelkanzlei auch von den Berufskollegen ernst genommen zu werden. Nie wird man alleine das Ansehen erreichen, wie dies in einer arbeitsteiligen Großkanzlei der Fall sein kann. Es bleibt keine Zeit, Bücher zu schreiben oder hochwissenschaftliche Aufsätze zu veröffentlichen.
Die Freude beschränkt sich darauf, seine Schriftsätze interessant und hoffentlich für den Richter lesenswert zu gestalten, rechtlich zu überzeugen, den Mandanten zu begeistern und ihm das Recht so nahe zu bringen, dass er sich die Frage stellt, „muss man dazu wirklich studieren?“.
Allerdings gehört es zu den ehernen Grundsätzen der Kanzlei, sich nicht zum „Büttel“ eines Mandanten machen zu lassen. Derjenige, der sein Recht nur sucht, weil er recht haben will, ist in der Kanzlei nicht gut aufgehoben. Für Rechthaber ist kein Raum. Auch nicht für jene Menschen, die meinen, ein Rechtsanwalt müsse „saubillig“ sein. Wir handeln nicht. Gute Dienstleistung kostet nun einmal gutes Geld. Allerdings, muss rechtliche Beratung dabei nicht „teuer“ sein. Rechtsrat zur rechten Zeit eingeholt, spart eine Menge Geld - viel zu Wenige wissen dies. Frau Rechtsanwältin Claudia Karwatzki und Rechtsanwalt Volker C. Karwatzki teilen diese Auffassung und runden mit ihren Rechtsgebieten das Leistungsangebot der Kanzlei ab.
2014 trat Herr Rechtsanwalt Per Mayer anstelle von Fachanwalt Justizrat Volker C. Karwatzki in die zwischenzeitlich bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ein und führte diese gemeinsam mit der Fachanwältin Claudia Karwatzki.
Die PartGmB wurde mit Wirkung zum 31.12.2019 beendet.
Die Bürogemeinschaft zwischen den Fachanwälten Claudia und Volker C. Karwatzki besteht fort. Auf diese Weise freuen wir uns, unsere langjährigen Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts auch weiterhin beraten und vertreten können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die Rechtsanwälte Karwatzki leben ihre Funktion als unabhängige Organe der Rechtspflege und zwar im ausschließlichen Interesse eines auf Fairness bedachten Rechtssuchenden.